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User:MBurch/Diplomatic Clearance: Difference between revisions

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Es kam am 31. Mai 2011 zu einen diplomatischen [[Eklat]], als der [[Iran]] einer deutschen Regierungsmaschine mit der Registrierung 16+01 (''[[Konrad Adenauer (Flugzeug)|Konrad Adenauer]]'') auf dem Weg nach Indien das Überflugrecht verweigerte. An Bord waren die Bundeskanzlerin [[Angela Merkel]] und eine Delegation. Die Maschine musste umkehren und zwei Stunden im türkischen Luftraum kreisen, bevor die Erlaubnis zum Weiterflug erteilt wurde. Der iranische Diplomat [[Ali Reza Sheikh Attar]] argumentierte, dass der Pilot eine falsche ''Diplomatic Clearance Number'' angegeben habe.<ref>{{Internetquelle|url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkels-auslandsreise-iran-gibt-pilot-schuld-an-ueberflugverbot-a-766036.html|titel=Merkels Auslandsreise: Iran gibt Pilot Schuld an Überflugverbot|zugriff=2015-04-13|datum=2011-05-31|hrsg=[[Spiegel Online]]}}</ref> Diese Darstellung wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.faz.net/iran-verweigerte-kanzlerin-ueberflug-berlin-sieht-schuld-fuer-ueberflugverbot-weiter-bei-teheran-1654508.html |titel=Iran verweigerte Kanzlerin Überflug – Berlin sieht Schuld für Überflugverbot weiter bei Teheran|hrsg=[[Frankfurter Allgemeine Zeitung]] |zugriff=2015-04-13}}</ref>
Es kam am 31. Mai 2011 zu einen diplomatischen [[Eklat]], als der [[Iran]] einer deutschen Regierungsmaschine mit der Registrierung 16+01 (''[[Konrad Adenauer (Flugzeug)|Konrad Adenauer]]'') auf dem Weg nach Indien das Überflugrecht verweigerte. An Bord waren die Bundeskanzlerin [[Angela Merkel]] und eine Delegation. Die Maschine musste umkehren und zwei Stunden im türkischen Luftraum kreisen, bevor die Erlaubnis zum Weiterflug erteilt wurde. Der iranische Diplomat [[Ali Reza Sheikh Attar]] argumentierte, dass der Pilot eine falsche ''Diplomatic Clearance Number'' angegeben habe.<ref>{{Internetquelle|url=http://www.focus.de/politik/deutschland/die-doppelte-merkel-warum-die-mullahs-merkel-in-der-luft-warten-liessen_aid_634019.html|titel=Warum die Mullahs Merkel in der Luft warten ließen|zugriff=2017-04-27|datum=2011-06-06|hrsg=[[Focus]]}}</ref><ref>{{Internetquelle|url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkels-auslandsreise-iran-gibt-pilot-schuld-an-ueberflugverbot-a-766036.html|titel=Merkels Auslandsreise: Iran gibt Pilot Schuld an Überflugverbot|zugriff=2015-04-13|datum=2011-05-31|hrsg=[[Spiegel Online]]}}</ref> Diese Darstellung wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.faz.net/iran-verweigerte-kanzlerin-ueberflug-berlin-sieht-schuld-fuer-ueberflugverbot-weiter-bei-teheran-1654508.html |titel=Iran verweigerte Kanzlerin Überflug – Berlin sieht Schuld für Überflugverbot weiter bei Teheran|hrsg=[[Frankfurter Allgemeine Zeitung]] |zugriff=2015-04-13}}</ref>


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Revision as of 15:19, 27 April 2017

Eine Diplomatic Clearance (engl. für diplomatische Freigabe) ist eine besondere Genehmigung von Lufthoheitsbehörden für ausländische Luftfahrzeuge, die im Auftrag eines Staates fremdes Territorium überfliegen möchten.

Geschichte

[[Datei:Chicago Convention Titelseite.jpg|mini|Die Diplomatic-Clearance-Regelung wurde beim Chicagoer Abkommen 1944 festgelegt.]]

Beim Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 wurden verschiedene Grundsätze festgelegt, die den internationalen Flugverkehr regulieren sollten. Es wurde am 7. Dezember 1944 unterzeichnet. Unter anderem beinhaltet der Vertrag grundlegende Freiheiten der internationalen Zivilluftfahrt, die einen reibungslosen Überflug oder Zwischenlandung auf dem Gebiet eines fremden Staates garantieren sollen. Ein anderer Vertragsbestandteil war die gesonderte Regelung des Überfluges von Staatsluftfahrzeugen, also der Maschine von Staatsoberhäuptern und anderen staatlichen Organisationen wie Polizei, Zoll, Militär oder zivile Luftfahrzeuge, die in einer staatlichen Mission fliegen (zum Beispiel wenn Monarch Airlines britische Soldaten transportiert).[1] Diese benötigen eine zuvor beantragte sogenannte Diplomatic Clearance. Die Freigabe muss zuerst von der obersten Luftfahrtbehörde des jeweiligen Landes genehmigt werden. Ist dies erfolgt, kann das Staatsluftfahrzeug ein fremdes Hoheitsgebiet überfliegen.

Anwendung

Dieses System kommt nicht in jedem Land zum Einsatz. Meistens sind die Überflüge von Staatsoberhäuptern rechtlich durch bilaterale Abkommen abgesichert, wie zum Beispiel bei einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[2]

Die Diplomatic Clearances werden beispielsweise bei Flügen über die Schweiz durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigt.[1] Außerhalb der Büroöffnungszeiten werden diese Bewilligungen im Sinne des BAZL durch die Schweizer Luftwaffe erteilt. Während das BAZL für die Bewilligungen zuständig ist, ist die Schweizer Luftwaffe zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Diplomatic Clearances. Die Überprüfung der Diplomatic-Clearance-Flüge wird von den Staaten unterschiedlich gehandhabt, einige begnügen sich mit der reinen Überprüfung des Flugplanes, andere nutzen dazu auch die Luftraumüberwachung, das heißt, es wird eine visuelle Identifikationen der Diplomatic-Clearance-Flüge mit Militär-Luftfahrzeugen durchgeführt. Während einige Staaten visuelle Identifikationen ausschließlich bei Militärflugzeugen durchführen, führen andere Staaten visuelle Identifikationen bei jeglicher Art von Luftfahrzeugen mit Diplomatic Clearances durch. So ist beispielsweise die Schweizer Luftwaffe berechtigt, jederzeit ohne Rücksicht auf Typ, Nationalität etc. jedes Luftfahrzeug zu kontrollieren, welches sich im schweizerischen und liechtensteinischen Luftraum befindet. In den USA wird die Freigabe durch das Außenministerium erteilt.[3]

Luftfahrzeuge mit einer Diplomatic Clearance sind meist von Abgaben für die Flugsicherung, Flughafengebühren und Treibstoffsteuern befreit und erhalten besondere Ausnahme-Bewilligungen im Bezug auf Lärm und Flughafenbetriebszeiten. Diplomatic-Clearance-Flüge mit der Bemerkung Head oder State werden von der Flugsicherung prioritär behandelt. Ist ein Staatsluftfahrzeug ohne Diplomatic Clearance oder mit einem fehlerhaften Flugplan, der nicht mit der Diplomatic Clearance übereinstimmt, unterwegs, kann ihm die Nutzung des nationalen Luftraumes verweigert werden.

Grundsätzlich enthält eine Diplomatic Clearance die folgenden Angaben: Diplomatic-Clearance-Nummer, ICAO-Typenbezeichnung mit Callsign, Immatrikulation sowie die Typen von allfälligen alternativen Luftfahrzeugen. Sodann werden das Datum des Fluges, die Start- und Landeorte (ICAO-Kürzel) mit den Start- und Landezeiten in UTC sowie der Grund für den Flug angegeben. Der Erteilerstaat kann weitere Angaben wie die Personalien der Crew und der Passagiere oder Art der Fracht verlangen.

Handhabung und Typen

Es gibt verschiedene Diplomatic Clearances: Die Jahres-Clearance ermöglicht es dem Antragsstaat, jedes Jahr eine umfassende Liste von Luftfahrzeugen einzureichen, die dann im Folgejahr mit einer für diesen Staat definierten und immer gleichbleibenden Diplomatic-Clearance-Nummer eine unbeschränkte Anzahl von Überflügen machen kann. Die Block Clearance ermöglicht eine mehrfache Nutzung des Luftraumes und gegebenenfalls mehrere Starts und Landungen klar definierter Luftfahrzeuge in einem vorgegebenen Zeitraum, der von einem Tag bis zu mehreren Wochen dauern kann (zum Beispiel das Gebirgsflugtraining der CH-53-Helikopter des Mittleren Transporthubschrauberregiments 25 der deutschen Bundeswehr in der Schweiz).

Die tägliche oder einmalige Diplomatic Clearance muss von der Botschaft im Vorfeld des Fluges beantragt werden, diese ist für Überflüge nötig, die nicht mit der Jahres-Clearance abgedeckt werden können oder wenn Starts und/oder Landungen vorgesehen sind. Hierbei wird die Anzahl der Flüge und Starts/Landungen sowie die Zeiten definiert. Die Gültigkeit ist zeitlich begrenzt (in der Schweiz 72 h = Vorgesehener Tag sowie ein Tag vorher und ein Tag nach dem geplanten Zeitpunkt). Jedoch ist diese Zeitbegrenzung je nach Ausstellerstaat unterschiedlich lang. Jeder Ausstellerstaat kann die Erteilung einer Diplomatic Clearance verweigern oder für gewisse Luftfahrzeugtypen generell keine Bewilligungen ausstellen. Die Schweiz erteilt zum Beispiel keine Bewilligungen für Bomber und Aufklärungsflugzeuge. Bewaffnete Luftfahrzeuge erhalten nur unter vorgängigen Beschluss des Gesamtbundesrates eine Bewilligung, Voraussetzung dafür ist, dass deren Mission durch eine UNO-Resolution legitimiert wurde. Während die Schweiz z. B. AWACS-Flugzeugen keine Bewilligung erteilt, bewilligt das ebenfalls neutrale Österreich AWACS-Flugzeugen den Transit durch den nationalen Luftraum.

Diese verschiedenen Handhabungen führen ab und zu zu diplomatischen Spannungen zwischen den Staaten, wie z. B. durch die Kontrolle zweier russischer Staatsluftfahrzeuge durch die Schweizer Luftwaffe.[4]

Zwischenfälle

Es kam am 31. Mai 2011 zu einen diplomatischen Eklat, als der Iran einer deutschen Regierungsmaschine mit der Registrierung 16+01 (Konrad Adenauer) auf dem Weg nach Indien das Überflugrecht verweigerte. An Bord waren die Bundeskanzlerin Angela Merkel und eine Delegation. Die Maschine musste umkehren und zwei Stunden im türkischen Luftraum kreisen, bevor die Erlaubnis zum Weiterflug erteilt wurde. Der iranische Diplomat Ali Reza Sheikh Attar argumentierte, dass der Pilot eine falsche Diplomatic Clearance Number angegeben habe.[5][6] Diese Darstellung wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.[7]

Einzelnachweise

  1. ^ a b "Diplomatic Clearances". Bundesamt für Zivilluftfahrt. Retrieved 2017-03-21.
  2. ^ "Diplomatic Clearances for Military Transport Aircraft Officially Launched". Europäische Verteidigungsagentur. 2013-06-03. Retrieved 2017-03-21.
  3. ^ "Diplomatic Aircraft Clearance Procedures". U.S. Department of State. Retrieved 2017-03-21.
  4. ^ VID auf IL-96
  5. ^ "Warum die Mullahs Merkel in der Luft warten ließen". Focus. 2011-06-06. Retrieved 2017-04-27.
  6. ^ "Merkels Auslandsreise: Iran gibt Pilot Schuld an Überflugverbot". Spiegel Online. 2011-05-31. Retrieved 2015-04-13.
  7. ^ "Iran verweigerte Kanzlerin Überflug – Berlin sieht Schuld für Überflugverbot weiter bei Teheran". Frankfurter Allgemeine Zeitung. Retrieved 2015-04-13.

Kategorie:Luftfahrtrecht Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag