跳转到内容

瑞士首都问题

维基百科,自由的百科全书

这是本页的一个历史版本,由Jiangyu911留言 | 贡献2012年5月5日 (六) 12:40编辑。这可能和当前版本存在着巨大的差异。

瑞士在建立联邦制时,产生了一个问题,即瑞士是否应该有首都,如果有,应当是哪座城市。这一问题在1848年11月28日瑞士联邦议会得出了一个妥协方案,将伯尔尼作为瑞士联邦的所在地,但是不被称为首都(德语:Hauptstadt),而是称为联邦城市(德语:Bundesstadt,因此伯尔尼只是瑞士实际上De facto), 而非 按照法律的De jure)首都。

选举前

1832年联邦方案的草案中就提出瑞士应有一个容纳各种联邦机构的中央首都。 因此1849年的瑞士宪法中对瑞士的首都做了如下规定:第108条称之为“联邦机构所在地”,包括联邦委员会联邦大会联邦政府,这一规定由联邦大会作出。

1803年起,瑞士轮转其政府和议会的所在地,起初是一年一换,后来则是两年一换。1848年11月年决定废除轮换制度,这时的引起热烈讨论的问题是哪座城市应当成为联邦首都,它是否可以同时是某个联邦州的首府。甚至新建一座如美国的华盛顿一样的计划城市作为联邦首都的方案也曾为考虑。1848年11月28日的选举中被看好的主要是三座此前的轮换城市:苏黎世伯尔尼卢塞恩

候选城市优缺点

Wappen Zürichs 苏黎世 Wappen Berns 伯尔尼 Wappen Luzerns 卢塞恩
优点 Zürich verfügte Mitte des 19. Jahrhunderts über eine gute Infrastruktur und einen kosmopolitischen Charakter. Bern lag strategisch günstig und in nächster Nähe der französischsprachigen Schweiz; zudem verpflichtete sich die Stadt, dem Bund die nötigen Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 卢塞恩位于瑞士中部Luzern lag im Zentrum der Schweiz; die negative Einstellung zum neuen Staat in der Innerschweiz wäre positiv beeinflusst worden.
缺点 Ablehnung in der Ostschweiz sowie föderalistische Bedenken, das bereits starke Zentrum weiter zu stärken. Bern verfügte noch nicht über die für eine Bundesstadt nötige Infrastruktur. Die ablehnende Haltung der Bevölkerung im Gebiet des ehemaligen Sonderbunds (Luzern stimmte nur sehr knapp für die Bundesverfassung von 1848).

选出联邦城市

Die Wahl fiel am 28. November 1848 im National- und Ständerat bereits im ersten Wahlgang auf Bern,[1] für das 58 National- und 21 Ständeräte gestimmt hatten. 35 National- und 13 Ständeräte stimmten für Zürich, 6 National- und 3 Ständeräte für Luzern. Als Ausgleich erhielt Zürich die Eidgenössische Technische Hochschule und Luzern das Eidgenössische Versicherungsgericht.

适用规定

Ein Bundesgesetz, das den Status der Stadt Bern als Bundesstadt verankert und das Verhältnis des Bundes zur Stadt Bern regelt, gibt es nicht und die geltende Bundesverfassung enthält keine Bestimmungen zur Bundesstadt.

Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz

Bei den kantonalen Wahlen im Jahr 1850 fand im Kanton Bern ein konservativer Umschwung statt. In der Folge verlangte die Eidgenossenschaft Bestimmungen zum Schutz der Bundesbehörden und erliess 1851 das sogenannte Garantiegesetz. Art. 108 der Bundesverfassung von 1848 wurden in der revidierten Verfassung von 1874 in Art. 115 übernommen. 1875 wurden in einer Übereinkunft zwischen Bundesrat und Berner Gemeinderat die «Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz» schriftlich festgelegt.[2] Im Bereich Sicherheit bestehen zwei Vereinbarungen über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit von März 1997.

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und Parlamentsgesetz

Im geltenden Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vom 21. März 1997 wurde in Art. 58 Bern als Amtssitz des Bundesrats und seiner sieben Departemente und der Bundeskanzlei bestätigt. Bern als Sitz der Bundesversammlung ist im Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 in Art. 32 festgelegt.

Dezentralisierung

Im Rahmen der Regionalisierung seit den 1990er Jahren wurden die Bundesbehörden teilweise dezentralisiert und mehrere Bundesämter von Bern in andere Städte und Regionen verlegt (so namentlich das Bundesamt für Statistik (BFS) nach Neuenburg, das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach Biel/Bienne und das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) nach Grenchen).

Auch die Justiz ist dezentralisiert. Das Bundesverwaltungsgericht wird dereinst (ca. ab 2012) in St. Gallen seinen Sitz beziehen. Derzeit ist es noch in Bern. Das Bundesstrafgericht ist in Bellinzona im Kanton Tessin. Das Bundesversicherungsgericht ist in Luzern angesiedelt. Das Gericht der obersten Gerichte, das Bundesgericht, hat seinen Sitz in Lausanne.

Neuregelung zwischen Bund und Stadt Bern

Im Jahre 2002 wandten sich der Regierungsrat des Kantons Bern und der Gemeinderat der Stadt Bern an die Bundesbehörden mit dem Wunsch, die bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Bund und der Stadt Bern rechtlich zu verankern. In der Folge wurde eine tripartite Arbeitsgruppe «Bundesstadtstatus» eingesetzt, welche die bundesstadtspezifischen Fragen klären sollte. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, eine Neuregelung des Bundesstadtstatus sei notwendig und sollte in einem neuen Bundesstadtgesetz erfolgen. Nach Prüfung eines Vorentwurfs zum Bundesstadtsgesetz verneinte der Bundesrat jedoch die Notwendigkeit einer Neuregelung der Beziehungen zwischen Bund und der Stadt Bern und befand im Oktober 2004, dass die bisherigen Regelungen vollauf genügen. Die Ausarbeitung eines Bundesstadtgesetzes wird deswegen von den Bundesbehörden nicht mehr weiterverfolgt.[3]

外部链接

参考资料

  1. ^ Verhandlungen der Bundesversammlung, des National- und Ständerathes. Scweizerisches Bundesblatt Nr. 5, 14. März 1849: 138f. [2011-12-15]. 
  2. ^ Übereinkunft zwischen dem Schweizerischen Bundesrate und dem Einwohnergemeinderate der Stadt Bern betreffend die Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz. Abgeschlossen am 22. Juni 1875 (PDF). Schweizerische Eidgenossenschaft. [2011-12-15]. 
  3. ^ Bundeskanzlei zum Bundesstadtstatus der Stadt Bern. Schweizerische Eidgenossenschaft. [2011-12-15].