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瑞士首都問題

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瑞士在建立聯邦制時,產生了一個問題,即瑞士是否應該有首都,如果有,應當是哪座城市。這一問題在1848年11月28日瑞士聯邦議會得出了一個妥協方案,將伯爾尼作為瑞士聯邦的所在地,但是不被稱為首都(德語:Hauptstadt),而是稱為聯邦城市(德語:Bundesstadt,因此伯爾尼只是瑞士實際上De facto), 而非 按照法律的De jure)首都。

選舉前

1832年聯邦方案的草案中就提出瑞士應有一個容納各種聯邦機構的中央首都。 因此1849年的瑞士憲法中對瑞士的首都做了如下規定:第108條稱之為「聯邦機構所在地」,包括聯邦委員會聯邦大會聯邦政府,這一規定由聯邦大會作出。

1803年起,瑞士輪轉其政府和議會的所在地,起初是一年一換,後來則是兩年一換。1848年11月年決定廢除輪換制度,這時的引起熱烈討論的問題是哪座城市應當成為聯邦首都,它是否可以同時是某個聯邦州的首府。甚至新建一座如美國的華盛頓一樣的計劃城市作為聯邦首都的方案也曾為考慮。1848年11月28日的選舉中被看好的主要是三座此前的輪換城市:蘇黎世伯爾尼盧塞恩

候選城市優缺點

Wappen Zürichs 蘇黎世 Wappen Berns 伯爾尼 Wappen Luzerns 盧塞恩
優點 Zürich verfügte Mitte des 19. Jahrhunderts über eine gute Infrastruktur und einen kosmopolitischen Charakter. Bern lag strategisch günstig und in nächster Nähe der französischsprachigen Schweiz; zudem verpflichtete sich die Stadt, dem Bund die nötigen Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 盧塞恩位於瑞士中部Luzern lag im Zentrum der Schweiz; die negative Einstellung zum neuen Staat in der Innerschweiz wäre positiv beeinflusst worden.
缺點 Ablehnung in der Ostschweiz sowie föderalistische Bedenken, das bereits starke Zentrum weiter zu stärken. Bern verfügte noch nicht über die für eine Bundesstadt nötige Infrastruktur. Die ablehnende Haltung der Bevölkerung im Gebiet des ehemaligen Sonderbunds (Luzern stimmte nur sehr knapp für die Bundesverfassung von 1848).

選出聯邦城市

Die Wahl fiel am 28. November 1848 im National- und Ständerat bereits im ersten Wahlgang auf Bern,[1] für das 58 National- und 21 Ständeräte gestimmt hatten. 35 National- und 13 Ständeräte stimmten für Zürich, 6 National- und 3 Ständeräte für Luzern. Als Ausgleich erhielt Zürich die Eidgenössische Technische Hochschule und Luzern das Eidgenössische Versicherungsgericht.

適用規定

Ein Bundesgesetz, das den Status der Stadt Bern als Bundesstadt verankert und das Verhältnis des Bundes zur Stadt Bern regelt, gibt es nicht und die geltende Bundesverfassung enthält keine Bestimmungen zur Bundesstadt.

Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz

Bei den kantonalen Wahlen im Jahr 1850 fand im Kanton Bern ein konservativer Umschwung statt. In der Folge verlangte die Eidgenossenschaft Bestimmungen zum Schutz der Bundesbehörden und erliess 1851 das sogenannte Garantiegesetz. Art. 108 der Bundesverfassung von 1848 wurden in der revidierten Verfassung von 1874 in Art. 115 übernommen. 1875 wurden in einer Übereinkunft zwischen Bundesrat und Berner Gemeinderat die «Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz» schriftlich festgelegt.[2] Im Bereich Sicherheit bestehen zwei Vereinbarungen über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit von März 1997.

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und Parlamentsgesetz

Im geltenden Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vom 21. März 1997 wurde in Art. 58 Bern als Amtssitz des Bundesrats und seiner sieben Departemente und der Bundeskanzlei bestätigt. Bern als Sitz der Bundesversammlung ist im Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 in Art. 32 festgelegt.

Dezentralisierung

Im Rahmen der Regionalisierung seit den 1990er Jahren wurden die Bundesbehörden teilweise dezentralisiert und mehrere Bundesämter von Bern in andere Städte und Regionen verlegt (so namentlich das Bundesamt für Statistik (BFS) nach Neuenburg, das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach Biel/Bienne und das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) nach Grenchen).

Auch die Justiz ist dezentralisiert. Das Bundesverwaltungsgericht wird dereinst (ca. ab 2012) in St. Gallen seinen Sitz beziehen. Derzeit ist es noch in Bern. Das Bundesstrafgericht ist in Bellinzona im Kanton Tessin. Das Bundesversicherungsgericht ist in Luzern angesiedelt. Das Gericht der obersten Gerichte, das Bundesgericht, hat seinen Sitz in Lausanne.

Neuregelung zwischen Bund und Stadt Bern

Im Jahre 2002 wandten sich der Regierungsrat des Kantons Bern und der Gemeinderat der Stadt Bern an die Bundesbehörden mit dem Wunsch, die bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Bund und der Stadt Bern rechtlich zu verankern. In der Folge wurde eine tripartite Arbeitsgruppe «Bundesstadtstatus» eingesetzt, welche die bundesstadtspezifischen Fragen klären sollte. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, eine Neuregelung des Bundesstadtstatus sei notwendig und sollte in einem neuen Bundesstadtgesetz erfolgen. Nach Prüfung eines Vorentwurfs zum Bundesstadtsgesetz verneinte der Bundesrat jedoch die Notwendigkeit einer Neuregelung der Beziehungen zwischen Bund und der Stadt Bern und befand im Oktober 2004, dass die bisherigen Regelungen vollauf genügen. Die Ausarbeitung eines Bundesstadtgesetzes wird deswegen von den Bundesbehörden nicht mehr weiterverfolgt.[3]

外部連結

參考資料

  1. ^ Verhandlungen der Bundesversammlung, des National- und Ständerathes. Scweizerisches Bundesblatt Nr. 5, 14. März 1849: 138f. [2011-12-15]. 
  2. ^ Übereinkunft zwischen dem Schweizerischen Bundesrate und dem Einwohnergemeinderate der Stadt Bern betreffend die Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz. Abgeschlossen am 22. Juni 1875 (PDF). Schweizerische Eidgenossenschaft. [2011-12-15]. 
  3. ^ Bundeskanzlei zum Bundesstadtstatus der Stadt Bern. Schweizerische Eidgenossenschaft. [2011-12-15].